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Teilnahmebedingungen

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von der DLRG-Ortsgruppe Göttingen e.V. (Ortsgruppe) durchgeführten Ausbildungsangebote, soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter diese Bedingungen ausdrücklich an.

Veranstalter

DLRG-Ortsgruppe Göttingen e.V.
Willi-Eichler-Straße 5
37079 Göttingen

Telefon: 0551 3077922
Fax: 0551 4895596
E-Mail: info@goettingen.dlrg.de


Anmeldeverfahren

Anmeldungen sind grundsätzlich nur über die Homepage möglich, sobald dort Angebote mit freien Plätzen veröffentlicht sind. Bei der Anmeldung sind folgende Mindestangaben erforderlich:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Bestätigung der Teilnahmebedingungen

Weitere Angaben bleiben vorbehalten.


Nach erfolgreicher Eingabe wird eine Bestätigungsemail über die eingetragene Anmeldung versandt. Die Ortsgruppe bestätigt die Annahme der Anmeldung nach Prüfung der gemachten Angaben, ebenfalls per Email.


Teilnehmerbeitrag

Die Höhe des Teilnehmerbeitrags ist der Ausschreibung zu entnehmen. Die Höhe unterscheidet sich nach Mitgliedern der Ortsgruppe und externen Interessenten.

Der Teilnehmerbeitrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer und des Namens bis zur Fälligkeit auf das Konto der Ortsgruppe zu zahlen.


Bankverbindung

Sparkasse Göttingen
IBAN: DE49 2605 0001 0001 0664 89
BIC: NOLADE21GOE


Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter müssen der Ortsgruppe das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Ausschreibung spätestens zum Ausbildungsbeginn durch geeignete Belege nachweisen. Die Ortsgruppe ist berechtigt, Teilnehmende wegen fehlender oder ungültiger Unterlagen von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

Abmeldung / Fälligkeit des Teilnehmerbetrages

Abmeldungen sind bis zum Ablauf des Anmeldeschlusses über die Homepage kostenfrei möglich. Nach dem Anmeldeschluss ist derTeilnehmerbeitrag in voller Höhe fällig und auf das Konto der Ortsgruppe zu zahlen.

Eine Erstattung des Teilnehmer-beitrages ist nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich.


Vergabe der Lehrgangsplätze

Grundsätzlich werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungs-eingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangs-plätze vorhanden sind, werden diese in der Reihenfolge des Anmeldungs-eingangs auf einer Warteliste geführt. Eine Teilnahme ist jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes möglich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch eine Gliederung finden die Teilnehmer in der angegebenen Reihenfolge Berücksichtigung.


Absage von Lehrgängen / Erstattung

Wir behalten uns vor ausgeschrie-bene Lehrgänge ohne Angabe von Gründen abzusagen. Ein bereits bezahlter Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall voll erstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.


Lehrgangsdauer / Leistungsumfang

Die Lehrgangsdauer und die im Teilnehmerbeitrag enthaltenen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Übernachtungsmöglichkeiten und die Erstattung von Reisekosten gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang.


Nach erfolgreichem Lehrgangs-abschluss erhalten Sie die dafür vorgesehenen Nachweise (Urkunde, Ausweis, Teilnahmebescheinigung). Bei Nichtbestehen oder Nicht-anerkennung wegen Unterschreiten der Mindestausbildungszeit ist die Erstattung des Teilnehmerbeitrags ausgeschlossen.


Datenschutz / Bilder

Die Ortsgruppe speichert zum Zwecke der Lehrgangsplanung, -durchführung und -dokumentation Ihre personenbezogenen Daten. Während der Lehrgänge könnten digitale Dokumentationen (Bilder, Videos, usw.) angefertigt und elektronisch gespeichert werden. Diese dienen der Ortsgruppe für Zwecke der Außendarstellung und Werbung in der Presse (auch durch Weitergabe an Journalisten und Redaktionen), im Internet, bei Vereinspräsentationen und in sonstigen Medien. Im Falle einer vorgesehenen, kommerziellen Verwendung durch Dritte holt die Ortsgruppe das ausdrückliche Einverständnis gesondert ein.


Sicherheit

Den Anordnungen der Ausbilder ist Folge zu leisten! Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss aus dem Lehrgang führen. Führen Sie möglichst keine Wertsachen mit. Die Ortsgruppe übernimmt keine Haftung für vermisste oder beschädigte Wertsachen! Teilnahme an Schwimmausbildungen nur für
gesunde Teilnehmer. Besonderheiten wie chronischeErkrankungen, Einschränkungen u. ä. sind dem Ausbilder mitzuteilen!


Regelungen für Schwimmkurse

Notwendige Gesundheitsnachweise (z.B. bei DRSA Gold, DSTA, ö. ä.) sind vor Kursbeginn zu erbringen. Treffpunkt am ersten Ausbildungstag im Vorraum des Schwimmbades, danach immer an der Schwimmbahn. Über absehbare Abwesenheiten ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.


Verhalten im Schwimmbad

Die Bereiche nach den Umkleiden sind nur ohne Straßenkleidung und ohne Schuhe zu betreten.
Beachte die Baderegeln (z.B. Rutschgefahr)!
Die Hausordnungen der GöSF (Freibäder, Badeparadies Eiswiese) und der Uni Göttingen (Institut für Sportwissenschaften) sind verbindlich.

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